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Gisela Reck
Tel. 0208-99423-77
G.Reck(at)kforeisen.de

Bundesland Rheinland-Pfalz

Gefördert werden Maßnahmen der Familienerholung in Familienferienstätten. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. An dem Familienurlaub muss mindestens ein Kind, für das Sie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten, teilnehmen.
Die Familienferienstätten (oder andere geeignete Einrichtungen) müssen einen gemeinnützigen Träger angehören und in Deutschland oder im benachbartem europäischen Ausland liegen. Wenn Sie eine Familienferienstätte als Unterkunft aus diesem Katalog buchen, ist diese Bedingung auf jeden Fall erfüllt.
Um einen Zuschuss zu erhalten darf das regelmäßige Familiennettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Für die Zuschüsse des Landes RP sind folgende Einkommensgrenzen maßgebend:
2 Erwachsene            € 1.073,71
Alleinerziehende           €    869,20
Jedes Kind der Familie    €    306,78
Die Mindesturlaubsdauer beträgt 5 Verpflegungstage, die Höchsturlaubsdauer  21 Verpflegungstage. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Verpflegungstag. Der Zuschuss wird insgesamt für 21 Verpflegungstage innerhalb des laufenden und des vorangegangenen Jahres gewährt. Es besteht die Möglichkeit, die Erholungstage entsprechend aufzuteilen.
Werden die obigen Einkommensgrenzen nicht überschritten, so erhält

  • jedes mitreisende Kind der Familie einen Zuschuss in Höhe von € 17,90 pro Verpflegungstag.
  • Kinder mit einer wesentlichen Behinderung erhalten einen Zuschuss von € 23,01 pro Verpflegungstag.

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