Gruppenreisen Studienreisen Fitnessreisen Seniorenreisen Familienreisen Familienferienst�tten Reisen f�r Menschen mit Behinderung Extratouren - Kinder- und Jugendreisen


Noch Fragen?

Gisela Reck
Tel. 0208-99423-77
G.Reck(at)kforeisen.de

Bundesland Saarland

Unter bestimmten Antragsvoraussetzungen können im Saarland wohnhafte Familien mit mindestens 3 Kindern, Alleinerziehende mit mindestens 2 Kindern sowie Familien mit mindestens einem behinderten Familienmitglied (GdB ab 60) einen Zuschuss zu einem gemeinsamen Familienurlaub erhalten.
Gefördert werden grundsätzlich Kinder bis 18 Jahre, wenn in Schul- oder Berufsausbildung bis 25 Jahre, keine Altersbegrenzung besteht bei behinderten Kindern (GdB ab 60).
Gefördert wird der Familienurlaub in Familienferienstätten, in Hotels, Pensionen, auf Bauernhöfen, in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen in Deutschland und dem angrenzenden Ausland einschließlich Südtirol und spanisches Festland.
Um einen Zuschuss zu erhalten darf das regelmäßige Familiennettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Für die Zuschüsse sind folgende Einkommensgrenzen maßgebend:

Eltern € 990,-
Alleinerziehende € 690,-
jedes Kind der Familie € 320,-

Die Mindesturlaubsdauer beträgt 12 Verpflegungstage, es werden bis zu 12 Verpflegungstage  bezuschusst, An- und Abreisetag zählen als jeweils ein Verpflegungstag.
Werden die obigen Einkommensgrenzen nicht überschritten, so erhält

  • jedes Elternteil € 7,- pro Tag,
  • das 1. und 2. Kind je € 7,- pro Tag,
  • das 3. Kind € 8,- pro Tag und
  • das 4. Kind und weitere je € 9,- pro Tag.

Behinderte Familienmitglieder können je nach dem Grad der Behinderung (ab GdB 60 bis GdB 100) mit einen Zuschuss von € 3,- bis € 12,- täglich rechnen, jedoch maximal € 300,- pro Familie.

Das Katholische Ferienwerk Oberhausen e. V. stellt als anerkannter Träger für Sie die Anträge auf Förderung bei den Landesjugendämtern in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Bitte senden Sie uns das Antragsformular zusammen mit den benötigen Unterlagen umgehend ausgefüllt und unterschrieben zurück, damit wir Ihren Antrag zur Bearbeitung an das jeweilige Landesjugendamt weiterleiten können. Beachten Sie hierbei, dass die Bearbeitungsdauer, besonders bei Ferienterminen, mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Eine Entscheidung bzw. Bewilligung des Förderantrages kann nur dann rechtzeitig erfolgen, wenn der Antrag spätestens acht Wochen vor Beginn der Familienfreizeit beim Landesjugendamt eingereicht wurde.
Mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie von uns das Formular „Aufenthaltsnachweis“. Lassen Sie dieses bitte bei Abreise in der Ferienstätte ausfüllen und senden es an uns zur Weiterleitung an das jeweilige Landesjugendamt. Dieser Nachweis wird unbedingt zur Auszahlung der Zuschüsse benötigt. Falls dieser Nachweis nicht vorliegt ist eine Förderung nicht möglich.

Noch Fragen?

Gisela Reck
Tel. 0208-99423-77
G.Reck(at)kforeisen.de