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Gisela Reck
Tel. 0208-99423-77
G.Reck(at)kforeisen.de

Freistaat Bayern

Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen und nach bestimmten Kriterien Zuwendungen für Maßnahmen der Familienerholung in Familienferienstätten. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Berücksichtigungsfähig sind nur Familien, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und deren Familieneinkommen im Kalenderjahr unterhalb nachfolgender Grenzen liegen:

  • für allein erziehende Eltern € 15.600,-
  • für beide Eltern € 17.400,-
  • und jedes weitere Kind € 4.800,-

Gefördert werden nur Aufenthalte in Bayern oder in vom Freistaat geförderten Einrichtungen, während der Schulferienzeit auch im übrigen Bundesgebiet.
Gefördert wird jährlich ein Erholungsaufenthalt. Je Erholungsaufenthalt sind mindestens 6, höchstens 14 Verpflegungstage förderfähig. Der An- und Abreisetag gelten als ein Verpflegungstag. Erholungsaufenthalte unter 6 Verpflegungstage werden nicht gefördert. Die Zuwendung für die Familienerholung in Ferienstätten beträgt unter Einhaltung obiger Einkommensgrenzen je Verpflegungstag

  • für jedes berücksichtigungsfähige Kind und jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen € 13,-
  • für jedes berücksichtigungsfähige Kind, das nicht nur vorübergehend körperlich, geistig und seelisch behindert ist € 17,-

Den Antrag auf Förderung stellen Sie selbst mindestens 8 Wochen vor Urlaubsantritt direkt beim Zentrum Bayern, Familie und Soziales, Winzererstraße 9, 80797 München. Mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie von uns das Formular „Aufenthaltsnachweis“. Lassen Sie dieses bitte bei Abreise in der Ferienstätte ausfüllen und senden Sie es an das Zentrum Bayern, Familie und Soziales. Dieser Nachweis wird unbedingt zur Auszahlung der Zuschüsse benötigt. Falls dieser Nachweis nicht vorliegt ist eine Förderung nicht möglich.

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